Erbrecht

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Im Todesfall möchte ich meinen Ehegatte bevorzugen. Ist das möglich, im Wissen, dass wir gemeinsam zwei Kinder haben?
 
Wir sind in unserer zweiten Ehe, und jeder hat Kinder aus einer früheren Ehe. Was geschieht, wenn einer von uns stirbt ?
 
Ich möchte eines meiner Kinder, mit dem ich eine schwer konfliktbeladene Beziehung führe, enterben. Wie soll ich das machen?
 
Ich bin verwitwet und kinderlos und möchte mein ganzes Erbe Wohltätigkeitsorganisationen hinterlassen. Ist das möglich?
   
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch sieht auch ein gesetzliches System vor, das gilt, wenn im Todesfall nichts anderes vorgesehen ist. Die Hälfte des Nachlasses geht an den überlebenden Ehegatten und die andere Hälfte wird auf das Kind/die Kinder des Verstorbenen aufgeteilt. Ehepgatte, Kinder und Eltern verfügen über „gesetzliche Pflichtteile“, d.h. Anteile am Nachlass, welche ausser in ganz bestimmten Situationen (Enterbung) nicht entzogen werden können. Ein öffentliches Testament oder einen Erbvertrag,der zwei (oder mehreren) Personen bindet, muss zwingend vor einem Notar durchgeführt werden. In diesen Urkunden ist es dann möglich, unter kompetente Beratung des Notars, das gesetzliche System im Rahmen des Möglichen zu ändern, um sie optimal an Ihre Situation anzupassen. Es ist auch möglich ein eigenhändiges, handschriftliches Testament, ordnungsgemäss datiert und unterzeichnet, zu erstellen; auch wenn die Mitwirkung eines Notars in diesem Fall nicht erforderlich ist, wird in jedem Fall empfohlen, ihm den Entwurf des Testaments vorzulegen, um zu überprüfen, ob es bei Eröffnung des Erbgangs korrekt angewendet werden kann.